Duisburg – kontrastreich und lebendig: Naherholungsgebiete, Industrie- kultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.
Die Stadt Duisburg bietet hier eine Qualifizierung nach dem Berufsbildungsgesetz an. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ausbildung.
Deine Aufgabenschwerpunkte:
Nach Beendigung der Qualifizierungsmaßnahme wirst Du im Amt für Soziales und Wohnen, z.B. in der Leistungssachbearbeitung, eingesetzt.
Mit deiner Unterstützung kann die Stadtverwaltung Duisburg auch in der Zukunft ihre wichtige und verantwortungsvolle Funktion zwischen Gesetz und Gemeinwesen wahrnehmen. Unser Team begleitet Jahr für Jahr viele junge Menschen auf ihrem Weg ins Berufsleben. 2025 werden über 300 Nachwuchskräfte neu eingestellt.
Der theoretische Unterricht findet im Studieninstitut für kommunale Verwaltung Duisburg in Blockform statt. Inhaltlich wirst du in verschiedenen Rechtsgebieten, wie z. B. Bürgerliches Recht, allgemeines Verwaltungsrecht, Staats- und Europarecht, Recht der Gefahrenabwehr, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, öffentliche Finanzwirtschaft, Personal und Organisation, schwerpunktmäßig Sozialrecht (insbesondere im Bereich Sozialgesetzbuch (SGB XII und AsylbLG) sowie in Handlungs- und Sozialkompetenzen unterrichtet.
Es werden dir die Inhalte der Verwaltungslehrgänge I und II verteilt auf 2 Jahre vermittelt.
Zum Ende des ersten Jahres der Qualifizierung findet eine Zwischenprüfung nach § 56 Berufsbildungsgesetz statt, die dem Abschluss des Verwaltungslehrganges I entspricht. Hiermit erwirbst du die Berufsbezeichnung „Verwaltungswirt“ bzw. ,,Verwaltungswirtin''.
Du schließt die Qualifizierung mit verschiedenen Modulen und einer praktischen Prüfung des Verwaltungslehrganges II ab. Damit führst du die Berufsbezeichnung "Verwaltungsfachwirt" bzw. ''Verwaltungsfachwirtin''. Dieser Abschluss befähigt dich, Aufgaben der Kommunalverwaltung mit einer Eingruppierung ab EG 9b TVöD wahrzunehmen.
Weitere Informationen findest du unter https://duisburg.de/microsites/afp/studieninstitut/index_245872.php.
Die fachpraktischen Fähigkeiten erlernst du in 5 Praktika in verschiedenen Fachbereichen im Amt für Soziales und Wohnen.
Als Leistungssachbearbeiter bzw. Leistungssachbearbeiterin bieten wir dir vielfältige Einsatzmöglichkeiten in den verschiedenen Sachgebieten des Amtes für Soziales und Wohnen in Duisburg.
Deine Tätigkeiten in unserem Team umfassen u. a. Aufgabenbereiche, wie z. B. die Erstberatung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem SGB XII in der Grundsicherung, u.a. auch für behinderte Menschen in besonderen Wohnformen sowie der Hilfe zur Pflege für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Du prüfst die Ansprüche auf verschiedene Leistungen und bearbeitest Widersprüche. Neben der engen Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden im Amt für Soziales und Wohnen findet auch ein regelmäßiger Austausch mit anderen Ämtern, der Ausländerbehörde und dem Jobcenter Duisburg statt. Aufgabentypisch ist der intensive Kontakt zu bedürftigen Menschen sowie auch die Kommunikation mit Mitarbeiter*innen beteiligter Institutionen.
Die Ausbildung erfolgt bedarfsgerecht mit sehr guten Chancen auf eine unbefristete Übernahme nach erfolgreicher Absolvierung, denn wir möchten langfristig mit dir zusammenarbeiten.
Die Stadt Duisburg bietet dir unterschiedliche Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten, damit du auch nach deiner Ausbildung weiter durchstarten kannst.
Hierbei begrüßen wir besonders Bewerber bzw. Bewerberinnen, die bereits ein Studium begonnen bzw. abgeschlossen oder eine Ausbildung beendet haben und sich direkt im Anschluss oder nach mehrjähriger Berufserfahrung umorientieren möchten. Allerdings muss der oben genannte Schulabschluss vorliegen.
Die monatliche Vergütung beträgt aktuell 2.050 € brutto.
Denis Dlugas
Tel.: 0170 2471136
(Bewerbungen bitte ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular einreichen. Der Button hierzu befindet sich ganz unten auf dieser Seite.)
Diversität und Chancengleichheit sind uns wichtig. Alle Bewerbungen - unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Geschlecht, Weltanschauung oder Behinderung - sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen von Frauen werden in der Auswahlentscheidung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des Gleichstellungsplans der Stadt Duisburg (www.duisburg.de/frauenbuero) besonders berücksichtigt.
Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte und gleichgestellte Personen besonders berücksichtigt.
Weitere Informationen findest du unter https://www.duisburg.de/microsites/karriere/neu/z_neue-hp/Fragen-Antworten.php