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Duisburg – kontrastreich und lebendig: Naherholungsgebiete, Industrie- kultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.

Die Stadt Duisburg sucht für das Bürger- und Ordnungsamt eine

Sachbearbeitung (w, m, d) "Verkehrsordnungswidrigkeiten ruhender Verkehr"

Die Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgt und ahndet Ordnungswidrigkeiten aus dem ruhenden und fließenden Verkehr in Zusammenarbeit mit der Verkehrsüberwachung des Bürger- und Ordnungsamtes, der Polizei und weiteren Behörden.

Ihre Aufgabenschwerpunkte

  • Einwendungen gegen Verwarnungen bei Ordnungswidrigkeiten aus dem Bereich des ruhenden Straßenverkehrs prüfen, Antwortschreiben fertigen und Gespräche mit Betroffenen bzw. deren rechtlichen Vertretern führen
  • Erlass von Bußgeld- und Kostenbescheiden einschließlich Folgearbeiten
  • Auskunftsersuchen über Fahrzeughaltende und Personenstandsdaten bei auswärtigen Straßenverkehrsämtern / Einwohnermeldeämtern halten
  • Anträge auf Zahlungserleichterung prüfen / vornehmen
  • Verwarnungsgeldverfahren einstellen
  • Vorprüfung von Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide

Ihre fachlichen Kompetenzen

  • die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes des Landes NRW (VAP 1.2 allgVerw – Gem) oder
  • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten bzw. zum Verwaltungsfachangestellten oder Kauffrau bzw. Kaufmann für Büromanagement Fachrichtung Kommunalverwaltung oder
  • einen abgeschlossenen Verwaltungslehrgang I oder
  • einen Ausbildungsabschluss als Sozialversicherungsfachangestellte bzw. Sozialversicherungsfachangestellter oder Bankkauffrau bzw. Bankkaufmann; in diesen Fällen behalten wir uns eine Nachqualifizierung gemäß den Inhalten des Verwaltungslehrgangs I vor

Ihre persönlichen Kompetenzen

  • Kenntnisse über die rechtlichen Zusammenhänge im Verfahrensverlauf nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sowie der Straßenverkehrsordnung oder die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
  • sicherer Umgang mit den im Bereich eingesetzten Software-Lösungen (MS-Office / WINOWIG, SAP-NKF) oder die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
  • Fähigkeit, die entsprechenden Ahndungsmaßnahmen aufgrund von städtischen und privaten Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr zu bearbeiten und bei Bedarf den Betroffenen verständlich zu erläutern
  • Bereitschaft und Belastbarkeit, auch große Arbeitsmengen zu bearbeiten
  • Team- und Kooperationsfähigkeit 
  • sicheres und freundliches Auftreten im Umgang mit internen und externen Ansprechpersonen
  • Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen sowie Verhandlungsgeschick
  • soziale und interkulturelle Kompetenz

Details

  • Einstellungszeitpunkt: ab sofort
  • Stellenwert: A 8 LBesG NRW / EG 8 TVöD
  • über die Berücksichtigung von stufenlaufzeitrelevanter Berufserfahrung wird auf individueller Basis entschieden
  • Besoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG) bzw.
  • Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
  • Vollzeit (Teilzeit grundsätzlich möglich)

Wir bieten Ihnen

  • einen krisensicheren Arbeitsplatz
  • eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexibles und mobiles Arbeiten
  • tarifrechtliche Sonderzahlungen
  • eine qualifizierte Personalentwicklung
  • eine moderne Arbeitsplatzausstattung
  • vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • ein innovatives Gesundheitsmanagement
  • attraktive Mobilitätsangebote
  • Corporate Benefits

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie uns Ihre Bewerbung in deutscher Sprache – bestehend aus Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikationen sowie Arbeitszeugnisse/dienstliche Beurteilungen – ausschließlich in digitaler Form als PDF-Datei über unsere Karriereseite www.duisburg.de/karriere unter Angabe der Kennziffer 32-12-1/50036791 (67) bis zum 24.03.2025.

Diversität und Chancengleichheit sind uns wichtig. Alle Bewerbungen - unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Geschlecht, Weltanschauung oder Behinderung - sind ausdrücklich erwünscht.

Bewerbungen von Frauen werden in der Auswahlentscheidung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des Gleichstellungsplans der Stadt Duisburg (www.duisburg.de/frauenbuero) besonders berücksichtigt.

Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbende besonders berücksichtigt.

Sie haben keine Möglichkeit Ihre Bewerbung online einzureichen? Dann rufen Sie uns an – wir finden eine Lösung.

Sie haben noch Fragen zum Bewerbungsverfahren?

Hierfür steht Ihnen Christian Wolsing, Amt für Personal- und Organisationsmanagement, Telefon 0203/283-983079, gerne zur Verfügung.

Sie haben noch fachliche Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte an Mario Ferndez Koob, Bürger- und Ordnungsamt, Telefon 0203/283-2990.



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