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Duisburg – kontrastreich und lebendig: Naherholungsgebiete, Industrie- kultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.

Die Stadt Duisburg sucht für das Amt für Soziales und Wohnen eine

Sachbearbeitung (w, m, d) in der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Stadt Duisburg stellt durch den Fachbereich 50-14 des Amtes für Soziales und Wohnen die Gewährung existenzsichernder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sicher. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt als eigenständiges Gesetz die materiellen Leistungen für Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber, geduldete Ausländerinnen bzw. Ausländer und Kriegs- bzw. Bürgerkriegsflüchtlinge zur Sicherstellung ihres Existenzminimums während ihres Aufenthaltes in Deutschland.

Ihre Aufgabenschwerpunkte

  • monatliche fristgerechte Abrechnung der Erstattungspauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (§ 4 FlüAG) mit der Bezirksregierung / IT-NRW und Aufteilung der zu vereinnahmenden Mittel auf die Produkte Unterbringung und Leistungsgewährung
  • Abrechnungen nach § 17 Teilhabe- und Integrationsgesetz (TintG)

Ihre fachlichen Kompetenzen

  • die Laufbahnbefähigung der anerkannten Laufbahnen gem. der Ausbildungsverordnung erstes Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 allgemeiner nichttechnischer Verwaltungsdienst (Bachelor) des Landes NRW (VAP2.1) oder
  • verwaltungsspezifische Ausbildung mit zweiter Verwaltungsprüfung (ehemals Angestelltenlehrgang II) oder
  • erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt oder
  • eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom FH) des Studienfaches Betriebswirtschaftslehre oder mit juristischer Prägung/Vertiefung: in diesen Fällen behalten wir uns eine Nachqualifizierung gemäß den Inhalten des Verwaltungslehrgangs II vor, oder
  • eine verwaltungsspezifische Ausbildung mit erster Verwaltungsprüfung (Verwaltungslehrgang I) sowie eine Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht und gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im Hinblick auf die Wertigkeit der Funktion

Ihre persönlichen Kompetenzen

  • Kenntnisse des Integrationsgesetzes, der Erstattungsregelungen, des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und der Sozialgesetzgebung (AsylbLG, SGB II, SGB XII) bzw. die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse innerhalb kurzer Zeit anzueignen
  • Kenntnisse auf dem Gebiet des Haushaltsrechtes und des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) bzw. die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse innerhalb kurzer Zeit anzueignen
  • Kenntnisse in der Handhabung des SAP-Systems bzw. die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse innerhalb kurzer Zeit anzueignen
  • sicherer Umgang mit Zahlen und ein entsprechendes analytisches Denkvermögen
  • ausgeprägte Team- und Kooperationsfähigkeit
  • Fähigkeit zu eigenständigem Arbeiten

Details

  • Einstellungszeitpunkt: ab sofort
  • Stellenwert: A 10 LBesG NRW / EG 9c TVöD
  • über die Berücksichtigung von stufenlaufzeitrelevanter Berufserfahrung wird auf individueller Basis entschieden
  • Besoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG) bzw.
  • Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
  • Vollzeit (Teilzeit grundsätzlich möglich)

Wir bieten Ihnen

  • einen krisensicheren Arbeitsplatz
  • eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexibles und mobiles Arbeiten
  • tarifrechtliche Sonderzahlungen
  • eine qualifizierte Personalentwicklung
  • eine moderne Arbeitsplatzausstattung
  • vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • ein innovatives Gesundheitsmanagement
  • attraktive Mobilitätsangebote
  • Corporate Benefits

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie uns Ihre Bewerbung in deutscher Sprache – bestehend aus Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikationen sowie Arbeitszeugnisse/dienstliche Beurteilungen – ausschließlich in digitaler Form als PDF-Datei über unsere Karriereseite www.duisburg.de/karriere unter Angabe der Kennziffer 50-14/50043526 (35) bis zum 02.03.2025.

Diversität und Chancengleichheit sind uns wichtig. Alle Bewerbungen - unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Geschlecht, Weltanschauung oder Behinderung - sind ausdrücklich erwünscht.

Bewerbungen von Frauen werden in der Auswahlentscheidung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des Gleichstellungsplans der Stadt Duisburg (www.duisburg.de/frauenbuero) besonders berücksichtigt.

Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbende besonders berücksichtigt.

Sie haben keine Möglichkeit Ihre Bewerbung online einzureichen? Dann rufen Sie uns an – wir finden eine Lösung.

Sie haben noch Fragen zum Bewerbungsverfahren?

Hierfür steht Ihnen Michele Müscher, Amt für Personal- und Organisationsmanagement, Telefon 0203/283-983014, gerne zur Verfügung.

Sie haben noch fachliche Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte an Yeter Bozdag, Amt für Soziales und Wohnen, Telefon 0203/283-984715.



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