Duisburg – kontrastreich und lebendig: Naherholungsgebiete, Industrie- kultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.
Die Stadt Duisburg stellt durch den Fachbereich 50-14 des Amtes für Soziales und Wohnen die Gewährung existenzsichernder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sicher. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt als eigenständiges Gesetz die materiellen Leistungen für Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber, geduldete Ausländerinnen bzw. Ausländer und Kriegs- bzw. Bürgerkriegsflüchtlinge zur Sicherstellung ihres Existenzminimums während ihres Aufenthaltes in Deutschland.
Dann senden Sie uns Ihre Bewerbung in deutscher Sprache – bestehend aus Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikationen sowie Arbeitszeugnisse/dienstliche Beurteilungen – ausschließlich in digitaler Form als PDF-Datei über unsere Karriereseite www.duisburg.de/karriere unter Angabe der Kennziffer 50-14/50043526 (35) bis zum 02.03.2025.
Diversität und Chancengleichheit sind uns wichtig. Alle Bewerbungen - unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Geschlecht, Weltanschauung oder Behinderung - sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen von Frauen werden in der Auswahlentscheidung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des Gleichstellungsplans der Stadt Duisburg (www.duisburg.de/frauenbuero) besonders berücksichtigt.
Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbende besonders berücksichtigt.
Sie haben keine Möglichkeit Ihre Bewerbung online einzureichen? Dann rufen Sie uns an – wir finden eine Lösung.
Hierfür steht Ihnen Michele Müscher, Amt für Personal- und Organisationsmanagement, Telefon 0203/283-983014, gerne zur Verfügung.
Dann wenden Sie sich bitte an Yeter Bozdag, Amt für Soziales und Wohnen, Telefon 0203/283-984715.