Duisburg – kontrastreich und lebendig: Naherholungsgebiete, Industrie- kultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.
In diesem Bereich der Ausländerbehörde steht die Prüfung der Aufenthaltsrechte von EU- Bürgerinnen und EU-Bürgern sowie ihren drittstaatsangehörigen Familienmitgliedern im Vordergrund. Das vielseitige Aufgabengebiet ist geprägt durch die Anwendung eines sich stetig fortentwickelnden und spannenden Rechtsgebiets. Wir suchen eine verantwortungsbewusste und eigenverantwortlich handelnde Persönlichkeit, die Interesse mitbringt, diese anspruchsvolle Tätigkeit in unserem Team wahrzunehmen.
Dann senden Sie uns Ihre Bewerbung in deutscher Sprache – bestehend aus Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikationen sowie Arbeitszeugnisse/dienstliche Beurteilungen – ausschließlich in digitaler Form als PDF-Datei über unsere Karriereseite www.duisburg.de/karriere unter Angabe der Kennziffer 33-31-3/50041255 (25) bis zum 23.02.2025.
Diversität und Chancengleichheit sind uns wichtig. Alle Bewerbungen - unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Geschlecht, Weltanschauung oder Behinderung - sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen von Frauen werden in der Auswahlentscheidung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des Gleichstellungsplans der Stadt Duisburg (www.duisburg.de/frauenbuero) besonders berücksichtigt.
Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbende besonders berücksichtigt.
Sie haben keine Möglichkeit Ihre Bewerbung online einzureichen? Dann rufen Sie uns an – wir finden eine Lösung.
Hierfür steht Ihnen Mike Dobratz, Amt für Personal- und Organisationsmanagement, Telefon 0203/283-982938, gerne zur Verfügung.
Dann wenden Sie sich bitte an Claudia Lottkus, Amt für Integration und Einwanderungsservice, Telefon 0203/283-3516.