Duisburg – kontrastreich und lebendig: Naherholungsgebiete, Industrie- kultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.
Der Fachbereich „Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)" beim Amt für Soziales und Wohnen ist in erster Linie für die Gewährung existenzsichernder Leistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie geduldete Personen zuständig. Zudem werden Refinanzierungsansprüche gegenüber dem Land und anderen Behörden durchgesetzt.
Dann senden Sie uns Ihre Bewerbung in deutscher Sprache – bestehend aus Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikationen sowie Arbeitszeugnisse/dienstliche Beurteilungen – ausschließlich in digitaler Form als PDF-Datei über unsere Karriereseite www.duisburg.de/karriere unter Angabe der Kennziffer 50-14/50043529 (500) bis zum 22.12.2024.
Diversität und Chancengleichheit sind uns wichtig. Alle Bewerbungen - unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Geschlecht, Weltanschauung oder Behinderung - sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen von Frauen werden in der Auswahlentscheidung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des Gleichstellungsplans der Stadt Duisburg (www.duisburg.de/frauenbuero) besonders berücksichtigt.
Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbende besonders berücksichtigt.
Sie haben keine Möglichkeit Ihre Bewerbung online einzureichen? Dann rufen Sie uns an – wir finden eine Lösung.
Hierfür steht Ihnen Michele Müscher, Amt für Personal- und Organisationsmanagement, Telefon 0203/283-983014, gerne zur Verfügung.
Dann wenden Sie sich bitte an Yeter Bozdag, Amt für Soziales und Wohnen, Telefon 0203/283-6459.