Duisburg – kontrastreich und lebendig: Naherholungsgebiete, Industrie- kultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.
Die Prüfung eines Leistungsanspruches auf Eingliederungshilfen gem. §35a SGB VIII, die Ermittlung des Bedarfes und der zielführenden Hilfe, sowie die Installierung, Steuerung und fachliche Begleitung dieser Hilfen, erfolgt beim Jugendamt Duisburg durch einen zentralisierten Fachdienst.
Dann senden Sie uns Ihre Bewerbung in deutscher Sprache – bestehend aus Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikationen sowie Arbeitszeugnisse/dienstliche Beurteilungen – ausschließlich in digitaler Form als PDF-Datei über unsere Karriereseite www.duisburg.de/karriere unter Angabe der Kennziffer 51-3/50048398 (9.2) bis zum 03.02.2023.
Diversität und Chancengleichheit sind uns wichtig. Alle Bewerbungen - unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Geschlecht, Weltanschauung oder Behinderung - sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen von Frauen werden in der Auswahlentscheidung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des Frauenförderplans / Gleichstellungsplans der Stadt Duisburg (www.duisburg.de/frauenbuero) besonders berücksichtigt.
Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber*innen besonders berücksichtigt.
Sie haben keine Möglichkeit Ihre Bewerbung online einzureichen? Dann rufen Sie uns an – wir finden eine Lösung.
Bei Fachfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Schultheis, Jugendamt, Telefon 0203/283-4654. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren an Frau Heinzelmann, Amt für Personalmanagement, Telefon 0203/283-2132.