Duisburg – kontrastreich und lebendig: Naherholungsgebiete, Industrie- kultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.
Das Studium der Raumplanung dauert in der Regel 8 Semester und endet mit dem Studienabschluss „Bachelor of Science“ (B.Sc.).
Die Ziele der Raumordnung müssen bei der Bauleitplanung durch die Kommunen beachtet werden. Das bauplanungsrechtliche Verfahren ist im Baugesetzbuch umfassend geregelt. Das zweistufige Verfahren gliedert sich zu einem in die Aufstellung des Flächennutzungsplans und zum anderen in die Aufstellung der Bebauungspläne des Gemeindegebiets. Für die Aufstellung der Bebauungspläne sind die Kommunen zuständig. Dabei gilt es sowohl öffentliche, als auch private Belange zu berücksichtigen.
Es sind u.a. folgende Fächer / Module zu absolvieren:
Studienort wird noch bekannt gegeben.
Die praktischen Phasen finden bei der Stadtverwaltung Duisburg im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement statt. Hier wirst du von erfahrenen Mitarbeiter*innen an Themen, wie den kommunalen Umweltschutz herangeführt, die Grundlage für eine nachhaltige Stadtentwicklung sind. Eine nachhaltige Stadtentwicklung nimmt auf die Arbeits- und Wirtschaftsstruktur sowie die Lebensqualität ebenso Rücksicht, wie auf die Belange der Umwelt.
Das Studium erfolgt bedarfsgerecht mit sehr guten Chancen auf eine unbefristete Übernahme nach erfolgreicher Absolvierung.
Die Bezahlung erfolgt nach dem TVAöD und beträgt monatlich 1.164,02 € (brutto).
Du verpflichtest dich im Anschluss an das erfolgreich abgeschlossene Studium mindestens drei Jahre für uns zu arbeiten, da die Stadt Duisburg die Studiengebühren für dich übernimmt.
Michael Lieske, 0203 283-7683
(Bewerbungen bitte ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular einreichen. Der Button hierzu befindet sich ganz unten auf dieser Seite.)
Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Frauen, Schwerbehinderten und Menschen mit Migrationshintergrund. Frauen werden gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes NRW und des Frauenförderungsplans / Gleichstellungsplans bevorzugt berücksichtigt. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber*innen besonders berücksichtigt. Weitere Informationen findest du unter https://www.duisburg.de/microsites/karriere/neu/haeufig-gestellte-fragen.php