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Duisburg – kontrastreich und lebendig: Naherholungsgebiete, Industrie- kultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.

Die Stadt Duisburg sucht für das Amt für Soziales und Wohnen eine*n

Sachbearbeiter*in Teilzeit in der Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben

Die Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben beschäftigt sich mit Aufgaben nach dem SGB IX, insbesondere mit Kündigungsschutzverfahren, Prüfung und Bewilligung von begleitenden und finanziellen Hilfen im Arbeitsleben an Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen und deren Arbeitgeber.

Die Aufgabe ist Bestandteil des Sachgebietes „Senioren- Behinderten- Pflegeangelegenheiten und Bürgerhäuser“. Im Sachgebiet gibt es 3 Arbeitsgruppen mit 30 Mitarbeiter*innen.

Ziel der Arbeit ist der Erhalt von Arbeitsplätzen für Arbeitnehmer*innen mit Schwerbehinderungen.

Ihre Aufgabenschwerpunkte

  • Verhandlungen mit Arbeitnehmer*innen mit Schwerbehinderung, mit Arbeitgeber*innen, Interessensvertretungen wie Anwält*innen, Ärzt*innen, Vertreter*innen von Gewerkschaften und anderen Sozialleistungsträgern führen, dabei:
  • Kündigungsschutzverfahren für Menschen mit Behinderungen durchführen, den Sachverhalt ermitteln und einen Entscheidungsvorschlag (Zustimmung zur Kündigung oder das Verwehren der Kündigung) für den LVR (Inklusionsamt) erstellen
  • begleitende und finanzielle Hilfen im Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen und deren Arbeitgeber*innen gewähren. Zielsetzung ist es, den durch die Schwerbehinderung entstehenden Nachteil auszugleichen und somit den Arbeitsplatz zu sichern

Ihre fachlichen Kompetenzen

  • die Laufbahnbefähigung der anerkannten Laufbahnen gem. der Ausbildungsverordnung erstes Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 allgemeiner nichttechnischer Verwaltungsdienst (Bachelor) des Landes NRW (VAP2.1) oder
  • verwaltungsspezifische Ausbildung mit zweiter Verwaltungsprüfung (ehemals Angestelltenlehrgang II) oder
  • erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung zur*zum Verwaltungsfachwirt*in oder
  • eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom FH) des Studienfaches Betriebswirtschaftslehre oder mit juristischer Prägung/Vertiefung; in diesen Fällen behalten wir uns vor, die*den Bewerber*in gemäß den Inhalten des Verwaltungslehrgangs II nachzuschulen, oder
  • eine verwaltungsspezifische Ausbildung mit erster Verwaltungsprüfung (Verwaltungslehrgang I) sowie eine Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht und gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im Hinblick auf die Wertigkeit der Funktion
  • und eine anschließende mindestens 2-jährige dienliche Berufserfahrung nach Erwerb der jeweiligen o. a. Qualifikation

Ihre persönlichen Kompetenzen

  • Fähigkeit den besonderen Anforderungen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen einfühlend und adäquat zu begegnen
  • Kenntnisse in der einschlägigen Gesetzgebung bzw. die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen, sowie die Bereitschaft Schulungen des LVR zu besuchen.
  • Fähigkeit zu eigenverantwortlicher, selbständiger, methodischer Arbeit sowie Teamfähigkeit
  • gute Kontaktfähigkeit und Eigeninitiative
  • sicheres Verhandlungsgeschick, sensible sowie durchsetzungsstarke kommunikative Kompetenz
  • Bereitschaft, auch Außendienst (Betriebsbesuche, Kündigungsschutzverhandlungen) durchzuführen
  • der Einsatz eines privateigenen PKWs ist wünschenswert

In diesen Fällen wird unter Anerkennung der nach dem Landesreisekostengesetz erforderlichen triftigen Gründe eine pauschalisierte Kilometerentschädigung gezahlt.

Details

  • Einstellungszeitpunkt: ab sofort
  • Stellenwert: A 11 LBesG NRW / EG 10 TVöD
  • über die Berücksichtigung von stufenlaufzeitrelevanter Berufserfahrung wird auf individueller Basis entschieden
  • Besoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG) bzw.
  • Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
  • Teilzeit (21 Std./Woche)

Wir bieten Ihnen

  • einen krisensicheren Arbeitsplatz
  • eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexibles und mobiles Arbeiten
  • tarifrechtliche Sonderzahlungen
  • eine qualifizierte Personalentwicklung
  • eine moderne Arbeitsplatzausstattung
  • vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • ein innovatives Gesundheitsmanagement
  • attraktive Mobilitätsangebote
  • Corporate Benefits

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie uns Ihre Bewerbung in deutscher Sprache – bestehend aus Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikationen sowie Arbeitszeugnisse/dienstliche Beurteilungen – ausschließlich in digitaler Form als PDF-Datei über unsere Karriereseite www.duisburg.de/karriere unter Angabe der Kennziffer 50-33/3381/3382 (204.4) bis zum 08.10.2023.

Diversität und Chancengleichheit sind uns wichtig. Alle Bewerbungen – unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Geschlecht, Weltanschauung oder Behinderung – sind ausdrücklich erwünscht.

Bewerbungen von Frauen werden in der Auswahlentscheidung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des Gleichstellungsplans der Stadt Duisburg (www.duisburg.de/frauenbuero) besonders berücksichtigt.

Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber*innen besonders berücksichtigt.

Sie haben keine Möglichkeit Ihre Bewerbung online einzureichen? Dann rufen Sie uns an – wir finden eine Lösung.

Sie haben noch Fragen?

Bei Fachfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Müller, Amt für Soziales und Wohnen, Telefon 0203/283-3996. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren an Frau Hintz, Amt für Personal- und Organisationsmanagement, Telefon 0203/283-4263.

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