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Duisburg – kontrastreich und lebendig: Naherholungsgebiete, Industrie- kultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.

Die Stadt Duisburg sucht für das Bürger- und Ordnungsamt eine

Arbeitsgruppenleitung (w, m, d) im Standesamt Duisburg-Nord

In den Standesämtern werden die wesentlichen personenstandsbezogenen Vorgänge im Leben eines Menschen (Geburt, Eheschließung und Tod) beurkundet und personenstandsbezogene Erklärungen (z. B. zur Namensführung oder Vaterschaftsanerkennung) aufgenommen.

Ihre Aufgabenschwerpunkte

  • Leitung des Standesamtes Duisburg-Nord mit 10 Mitarbeitenden, unter Berücksichtigung der besonderen Rechtsstellung der Standesbeamten bzw. Standesbeamtinnen
  • Wahrnehmung der Tätigkeiten eines Standesbeamten bzw. einer Standesbeamtin (mit dem Schwerpunkt der Aufgaben im Eheschließungsbereich), insbesondere
    • die Entgegennahme von Anmeldungen zu Eheschließungen
    • die Beurteilung personenstandsrechtlicher Sachverhalte, bei Fällen mit Auslandsbezug auch unter Berücksichtigung ausländischen Rechts
    • Durchführung von angemessenen Eheschließungen in den Duisburger Standesämtern, an den Ambiente-Eheschließungsorten und bei Nottrauungen auch an anderen Orten
    • die Aufnahme von personenstandsrechtlichen Erklärungen
    • die Beurkundung von personenstandsrechtlichen Sachverhalten
    • die Fortschreibung der standesamtlichen Beurkundungen
    • die Erteilung von Auskünften und Urkunden
  • Verantwortlichkeit für die Führung, Steuerung sowie die Zielerreichung des Bereiches
  • Sicherstellung der Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des Datenschutzes in der Arbeitsgruppe

Ihre fachlichen Kompetenzen

Für Beamtinnen und Beamte:

  • die Laufbahnbefähigung der anerkannten Laufbahnen gem. der Ausbildungsverordnung erstes Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 allgemeiner nichttechnischer Verwaltungsdienst (Bachelor) des Landes NRW (VAP2.1)
  • und eine anschließende mindestens 2-jährige dienliche Berufserfahrung nach Erwerb der  o. a. Qualifikation

Für Beschäftigte:

  • verwaltungsspezifische Ausbildung mit zweiter Verwaltungsprüfung (ehemals Angestelltenlehrgang II) oder
  • erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt oder
  • eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom FH) des Studienfaches Betriebswirtschaftslehre oder mit juristischer Prägung; in diesen Fällen behalten wir uns eine Nachqualifizierung gemäß den Inhalten des Verwaltungslehrgangs II vor, oder
  • eine verwaltungsspezifische Ausbildung mit erster Verwaltungsprüfung (Verwaltungslehrgang I) sowie eine Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht und gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im Hinblick auf die Wertigkeit der Funktion
  • und eine anschließende mindestens 2-jährige dienliche Berufserfahrung nach Erwerb der jeweiligen o. a. Qualifikation

Ihre persönlichen Kompetenzen

  • Kenntnisse der personenstandsrechtlichen Vorschriften und des internationalen Privatrechts (IPR) bzw. die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen
  • Fähigkeit, Mitarbeitende zu motivieren, zu führen sowie eigenständiges Handeln dieser zu fördern
  • Fähigkeit zum selbstständigen, eigenverantwortlichen und sorgfältigen Arbeiten
  • Organisationsfähigkeit
  • soziale und interkulturelle Kompetenz
  • sicherer mündlicher und schriftlicher Ausdruck
  • Fähigkeit, sich schnell in komplexe Sachverhalte einzuarbeiten
  • Fähigkeit, Eheschließungen – auch unter Beteiligung größerer Traugesellschaften – souverän, angemessen und repräsentativ durchzuführen
  • Bereitschaft zur Durchführung von Eheschließungen auch außerhalb der normalen Dienstzeit
  • Bereitschaft zur Teilnahme an externen Seminaren
  • Abschluss einer Personalentwicklungsmaßnahme für Führungskräfte ist wünschenswert, bzw. die Bereitschaft an dieser Maßnahme teilzunehmen

Details

  • Einstellungszeitpunkt: ab sofort
  • Stellenwert: A 11 LBesG NRW / EG 10 TVöD
  • über die Berücksichtigung von stufenlaufzeitrelevanter Berufserfahrung wird auf individueller Basis entschieden
  • Besoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG) bzw.
  • Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
  • Vollzeit (Teilzeit grundsätzlich möglich)

Wir bieten Ihnen

  • einen krisensicheren Arbeitsplatz
  • eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexibles und mobiles Arbeiten
  • tarifrechtliche Sonderzahlungen
  • eine qualifizierte Personalentwicklung
  • eine moderne Arbeitsplatzausstattung
  • vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • ein innovatives Gesundheitsmanagement
  • attraktive Mobilitätsangebote
  • Corporate Benefits

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie uns Ihre Bewerbung in deutscher Sprache – bestehend aus Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikationen sowie Arbeitszeugnisse/dienstliche Beurteilungen – ausschließlich in digitaler Form als PDF-Datei über unsere Karriereseite www.duisburg.de/karriere unter Angabe der Kennziffer 32-14/92/204 (64) bis zum 08.03.2026.

Diversität und Chancengleichheit sind uns wichtig. Alle Bewerbungen - unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Geschlecht, Weltanschauung oder Behinderung - sind ausdrücklich erwünscht.

Bewerbungen von Frauen werden in der Auswahlentscheidung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des Gleichstellungsplans der Stadt Duisburg (www.duisburg.de/frauenbuero) besonders berücksichtigt.

Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbende besonders berücksichtigt.

Sie haben keine Möglichkeit Ihre Bewerbung online einzureichen? Dann rufen Sie uns an – wir finden eine Lösung.

Sie haben noch Fragen zum Bewerbungsverfahren?

Hierfür steht Ihnen Christian Wolsing, Amt für Personal- und Organisationsmanagement, Telefon 0203/283-983079, gerne zur Verfügung.

Sie benötigen weitere Informationen oder haben Fragen zu Ihrer künftigen Tätigkeit?

Dann wenden Sie sich bitte an Leonie Peis, Bürger- und Ordnungsamt, Telefon 0203/283-985829.